1. Die Lehrkraft, Nan Hong Kim-Herberth übernimmt den Geigenunterricht von
.....................................................................................................................................................................................
(Vor – und Zuname, Anschrift, Geburtstagsdatum, Telefon des Schülers)
Der Geigenunterricht beginnt am ............................................. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit.
2. Der Geigenunterricht findet in ....................................................... statt. Er entfällt an gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien entsprechend den amtlichen Regelungen der weiterführenden Schulen von Nürnberg. Der Geigenunterricht wird erteilt: als Einzelunterricht / als Gruppenunterricht mit .............. Schüler in Lektionen wöchentlich einmal ............. Minuten.
Das Honorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in 12 gleichen Raten
a` ......... € bis zum 10. eines jeden Monats zahlbar an folgende Bankverbindung:
Frau ......Nan hong Kim-Herberth...... Bankinstitut: ....................................................
IBAN: ................................................... BIC: ....................................................
Eine Erhöhung des Honorars ist zu Beginn des Geigenunterrichts- bzw. Kalenderjahres möglich und hat nach den Grundsätzen der Billigkeit zu erfolgen.
3. Vom Schüler abgesagte oder versäumte Lektionen müssen von der Lehrkraft nicht nachgeholt werden (§ 615 BGB), die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden. Bei längeren Erkrankungen der Lehrkraft und des Schülers entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von vier Wochen. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Lektionen werden nachgegeben.
4. Will ein Vertragspartner das Vertragsverhältnis nach der Probezeit nicht fortsetzen, genügt eine entsprechende Information in der letzten Lektion am Ende der Probezeit. Der Vertag kann jeder Zeit gekündigt und aufgelöst werden.